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Freiwillige Feuerwehr der Stadt Fehring

Feuerwehr

❄️Entschädigung Katastrophenfound

⚠Wichtige Information: Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds ⚠

Wir möchten darüber informieren, dass betroffene Gemeindebürger:innen um Unterstützung aus dem Katastrophenfonds, der vom Bund und Land Steiermark eingerichtet wurde, ansuchen können.

Förderung von Schneebruchschäden in Wäldern sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

👉 Schadfläche bedeutet Kahlschlag – wenn nur einzelne Bäume entnommen werden müssen, dann nicht förderfähig
👉 mind. 0,3 ha pro Betrieb
👉 mind. 0,1 ha zusammenhängend
👉 die Bäume dürfen nicht älter als 60 Jahre sein

Die Schadensmeldung können mittels Privatschadensausweis-Formular online über das E-Government-Portal abgeben werden. https://egov.stmk.gv.at/eform/intern/start.do?wfjs_enabled=true&vid=7139c3e17b67f56f&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fgeneralid%3DLF_FO_KF_P%26cancelurl%3Dhttp%3A%2F%2Fwww.egovernment.steiermark.at%26sendurl%3Dhttp%3A%2F%2Fwww.egovernment.steiermark.at&txid=04f3f4c6d408d30d326a2fcbda8a02e3cf56f7ca#

Wird Unterstützung beim Ausfüllen benötigt, stehen die Bürgerservicestelle Fehring (8:00-12:00 und 13:00-16:00) oder die Bürgerservicestelle Hatzendorf (8:00-12:00) zur Verfügung!

Voraussetzungen bzw. Fristen für die Einreichung:

👉 Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/Beweissicherung anzufertigen.

👉 Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

👉Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

Weitere Informationen zum Katastrophenfonds finden Sie im Internet unter

https://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10178137/12722299

Foto: FF Pertlstein

Schneebedeckte Bäume und Äste liegen verstreut auf dem Boden in einem Wald, möglicherweise aufgrund eines Sturms.