🔥 Wichtig: Information zum Abbrennen von Osterfeuer in der Steiermark! 🔥
Die Durchführung von Brauchtumsfeuern ist in der Brauchtumsfeuer-Verordnung geregelt. Damit unsere Traditionen sicher, tierfreundlich und gesetzeskonform bleiben, bitten wir euch, folgende Punkte zu beachten:
✅ Osterfeuer: Nur am Karsamstag, 4.4.2026 im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag erlaubt – keine alternativen Termine möglich! Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.
🔥 Was darf verbrannt werden?
Nur trockenes, unbehandeltes Holz (Baum- und Strauchschnitt) direkt aus dem eigenen Garten – im unmittelbaren Anfallsbereich.
❌ Kein gesammelter Strauchschnitt aus verschiedenen Gärten oder von kommunalen Sammelstellen – dieser gilt als Abfall!
❌ Verboten sind: Altholz, Paletten, Möbel, Verpackungen, Reifen, Plastik, Gummi, lackierte oder beschichtete Materialien!
🐾 Tierschutz nicht vergessen!
Bitte schichtet das Material unmittelbar vor dem Abbrennen um – so können sich Kleintiere wie Igel, Mäuse oder Vögel rechtzeitig retten!
🔥 Sicherheit geht vor!
Beim Brauchtumsfeuer gilt das Steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz: Feuer nur bei guter Wetterlage (kein Wind, keine Trockenheit), ständige Aufsicht & Nachkontrolle, große, sichtbare Feuer sind der örtlichen Feuerwehr mindestens eine Stunde vorher zu melden!
Hier findet ihr weitere Informationen 👉 https://www.fehring.at/brauchtumsfeuer-20251.html
🙏 Danke für eure Mithilfe – für eine sichere und verantwortungsvolle Tradition!