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Freiwillige Feuerwehr der Stadt Fehring

Feuerwehr

đŸ”„Osterfeuer⚠

đŸ”„ Wichtig: Information zum Abbrennen von Osterfeuer in der Steiermark! đŸ”„

Die DurchfĂŒhrung von Brauchtumsfeuern ist in der Brauchtumsfeuer-Verordnung geregelt. Damit unsere Traditionen sicher, tierfreundlich und gesetzeskonform bleiben, bitten wir euch, folgende Punkte zu beachten:

✅ Osterfeuer: Nur am Karsamstag, 4.4.2026 im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr frĂŒh am Ostersonntag erlaubt – keine alternativen Termine möglich! Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulĂ€ssig.

đŸ”„ Was darf verbrannt werden?
Nur trockenes, unbehandeltes Holz (Baum- und Strauchschnitt) direkt aus dem eigenen Garten – im unmittelbaren Anfallsbereich.
❌ Kein gesammelter Strauchschnitt aus verschiedenen GĂ€rten oder von kommunalen Sammelstellen – dieser gilt als Abfall!
❌ Verboten sind: Altholz, Paletten, Möbel, Verpackungen, Reifen, Plastik, Gummi, lackierte oder beschichtete Materialien!

đŸŸ Tierschutz nicht vergessen!
Bitte schichtet das Material unmittelbar vor dem Abbrennen um – so können sich Kleintiere wie Igel, MĂ€use oder Vögel rechtzeitig retten!

đŸ”„ Sicherheit geht vor!
Beim Brauchtumsfeuer gilt das SteiermĂ€rkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz: Feuer nur bei guter Wetterlage (kein Wind, keine Trockenheit), stĂ€ndige Aufsicht & Nachkontrolle, große, sichtbare Feuer sind der örtlichen Feuerwehr mindestens eine Stunde vorher zu melden!

Hier findet ihr weitere Informationen 👉 https://www.fehring.at/brauchtumsfeuer-20251.html

🙏 Danke fĂŒr eure Mithilfe – fĂŒr eine sichere und verantwortungsvolle Tradition!

Ein Waldbrand brennt heftig, wobei Flammen BĂ€ume und Äste verschlingen und ein leuchtendes oranges Licht ausstrahlen.