đ„Osterfeuerâ ïž
đ„ Wichtig: Information zum Abbrennen von Osterfeuer in der Steiermark! đ„
Die DurchfĂŒhrung von Brauchtumsfeuern ist in der Brauchtumsfeuer-Verordnung geregelt. Damit unsere Traditionen sicher, tierfreundlich und gesetzeskonform bleiben, bitten wir euch, folgende Punkte zu beachten:
â Osterfeuer: Nur am Karsamstag, 4.4.2026 im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr frĂŒh am Ostersonntag erlaubt â keine alternativen Termine möglich! Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulĂ€ssig.
đ„ Was darf verbrannt werden?
Nur trockenes, unbehandeltes Holz (Baum- und Strauchschnitt) direkt aus dem eigenen Garten â im unmittelbaren Anfallsbereich.
â Kein gesammelter Strauchschnitt aus verschiedenen GĂ€rten oder von kommunalen Sammelstellen â dieser gilt als Abfall!
â Verboten sind: Altholz, Paletten, Möbel, Verpackungen, Reifen, Plastik, Gummi, lackierte oder beschichtete Materialien!
đŸ Tierschutz nicht vergessen!
Bitte schichtet das Material unmittelbar vor dem Abbrennen um â so können sich Kleintiere wie Igel, MĂ€use oder Vögel rechtzeitig retten!
đ„ Sicherheit geht vor!
Beim Brauchtumsfeuer gilt das SteiermĂ€rkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz: Feuer nur bei guter Wetterlage (kein Wind, keine Trockenheit), stĂ€ndige Aufsicht & Nachkontrolle, groĂe, sichtbare Feuer sind der örtlichen Feuerwehr mindestens eine Stunde vorher zu melden!
Hier findet ihr weitere Informationen đ https://www.fehring.at/brauchtumsfeuer-20251.html
đ Danke fĂŒr eure Mithilfe â fĂŒr eine sichere und verantwortungsvolle Tradition!